Schnee räumen, Glatteis streuen
Damit niemand ausrutscht und Sie in der Früh nicht selbst zur Schaufel greifen müssen. Einmalig nach starkem Schneefall oder über die ganze Saison.
- Gehsteige und Gehwege
- Einfahrten und Stellplätze
- Zugänge, Stiegen und Eingangsbereiche
- Streuen bei Schnee und Glatteis
Ihre Räumpflicht als Anrainer
In Ortsgebieten müssen Eigentümer dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang ihres Grundstücks zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind (§ 93 StVO). Gibt es keinen Gehsteig, gilt das für einen Meter am Straßenrand.
Ich übernehme das für Sie, auch früh am Morgen, am Wochenende und an Feiertagen. Was genau dazugehört, vereinbaren wir vorab.
So läuft's
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1
Anrufen
Sie sagen mir, welche Flächen geräumt und gestreut werden sollen.
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2
Pauschale vereinbaren
Sie bekommen einen fixen Pauschalpreis, ohne Überraschungen auf der Rechnung.
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3
Ich räume und streue
Bei Schneefall und Glatteis bin ich da, rund um die Uhr. Auch die Objektbetreuung übers Jahr übernehme ich gern.